Die Behandlungspflege wird vom Hausarzt verordnet und unabhängig von der Pflegestufe, nach Genehmigung durch die Krankenkasse, bezahlt.
Beispiele für Leistungen der Behandlungspflege sind:
- Medikamente herrichten und/oder verabreichen
- Blutdruckmessungen
- Blutzuckermessungen
- s.c. Injektionen (z.B. Insulin)
- Wundverbände jeder Art
- Dekubitusbehandlungen
- Kommpressionsverbände anlegen
- Kompressionsstrümpfe anziehen
- Portversorgung
- Versorgung mit Infusionen
- Medizinische Einreibungen
- Stomaversorgung
- Einläufe und vieles mehr...